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Durchsuchung

 

1. Grundregel: Ruhe bewahren!

 

Durchsuchungen erfolgen ohne vorherige Ankündigung, das liegt in der Natur der Sache.

Durchsucht werden Privatwohnungen ebenso, wie Geschäftsräume. Fast immer dienen diese Durchsuchungen dem Auffinden von Beweismitteln, selten dem Auffinden Verdächtiger.

Möglichkeiten, sich gegen eine Durchsuchung im Vorfeld zu wehren gibt es kaum. In den allermeisten Fällen entscheiden die Gerichte erst nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahmen, ob diese rechtswidrig waren.

Liegt ein entsprechender Beschluss vor oder besteht nach Auffassung der Polizei oder Staatsanwaltschaft „Gefahr im Verzuge“, müssen Sie die Maßnahme dulden.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass unter Umständen auch wichtige Dokumente, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, beschlagnahmt werden.

– Dringen Sie in solchen Fällen unter Hinweis auf die schweren wirtschaftlichen Folgen darauf, von den wichtigsten Unterlagen / Computerdateien Kopien machen zu dürfen – In den allermeisten Fällen wird man Ihnen dies gestatten.

Beschränkt sich die Maßnahme nur auf einen bestimmten Gegenstand, etwa einen Ordner mit Unterlagen zu einem bestimmten Geschäftsvorgang, kann es durchaus sinnvoll sein, diesen Gegenstand der Polizei sofort auszuhändigen. Auf diese Weise verhindert man häufig, dass die Polizei in ihrem ersten Zugriff mehr mitnimmt, als erforderlich oder unter Umständen Dinge findet, auf die sie ihr Augenmerk bislang noch gar nicht gerichtet hatte.

– Lassen Sie sich daher immer den Durchsuchungsbeschluss zeigen und besprechen Sie mit den Beamten, wonach gesucht werden soll –

– In allen diesen Fällen gilt: Wenn Sie ruhig bleiben, werden auch die Beamten dies tun –

Auch hier ist es erforderlich, möglichst frühzeitig einen Verteidiger einzuschalten, der sodann umgehend Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertritt.

 

2. Grundregel: Schweigen!

 

Gehen Sie davon aus, dass, wenn bei Ihnen durchsucht wird, auch in irgendeiner Form gegen Sie ermittelt wird. Stellt sich nachher heraus, dass dies nicht der Fall ist, um so besser!

Sie sollten sich daher in keinem Fall gegenüber den ermittelnden Beamten zur Sache äußern, bis Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Auch von „informellen Gesprächen“ mit den Ermittlern ist dringend abzuraten!