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Kosten

 

Dass ein Anwalt Geld kostet, versteht sich von selbst. Die Frage der Kosten sorgt jedoch regelmäßig für erhebliche Verunsicherung auf Seiten der Mandanten. „Mit welchen Kosten muss ich / kann ich rechnen? Ist das unter Umständen ein „Fass ohne Boden“? Nimmt der Anwalt Rücksicht darauf, wenn es mir gerade finanziell nicht gut geht?“

Niemand ist Ihnen böse, wenn Sie diese Fragen bei Ihrem ersten Gespräch mit dem Anwalt offen ansprechen.
Grundsätzlich kann der Rechtsanwalt auf verschiedene Weisen mit Ihnen abrechnen:

 

  1. Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  2. Es können Pauschalbeträge für einzelne Abschnitte des Verfahrens oder das gesamte Verfahren vereinbart werden.
  3. Der Rechtsanwalt kann nach Stunden abrechnen.
  4. Der Rechtsanwalt ist als Pflichtverteidiger tätig.

 

1. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

Bei Mandaten im allgemeinen Strafrecht bietet es sich häufig an, nach dem RVG abzurechnen. Das RVG teilt das Strafverfahren in einzelne Verfahrensabschnitte ein und bestimmt für jeden Abschnitt des Verfahrens die Gebühren, die der Verteidiger abrechnen darf. Im sogenannten „Vergütungsverzeichnis“ (VV) finden sich sodann eine Vielzahl anwaltlicher Tätigkeiten und deren Honorierung. Das Ganze erinnert ein wenig an die „Gebührenordnung für Ärzte“ (GoÄ), mit der Privatpatienten es häufig zu tun haben. Innerhalb der einzelnen Gebühren des RVG entnimmt der Rechtsanwalt die angemessene Vergütung einem sogenannten Gebührenrahmen. In einem „normalen Strafverfahren“, indem der Verteidiger den Mandanten zunächst im Ermittlungsverfahren vertritt welches schließlich in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mündet und das keine Besonderheiten aufweist, können die Gebühren beispielsweise so aussehen:

 

Grundgebühr: 30,00 – 300,00 EUR
Verfahrensgebühr vorbereitendes Verfahren: 30,00 – 250,00 EUR
Verfahrensgebühr erster Rechtszug vor dem Amtsgericht: 30,00 – 250,00 EUR
Jeder Tag Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht: 60,00 – 400,00 EUR.

 

Die Gebühren erhöhen sich, wenn der Mandant sich in Haft befindet. Übt der Anwalt weitere Tätigkeiten aus – nimmt er beispielsweise an einem Haftprüfungstermin teil – entstehen weitere Gebühren. Dauert eine Gerichtsverhandlung länger als 4 Stunden entsteht gleichfalls eine zusätzliche Gebühr.
Innerhalb der Gebührenrahmen bestimmt der Rechtsanwalt die Höhe der einzelnen Gebühren nach billigem Ermessen. Er berücksichtigt dabei unter Anderem:

 

1. Die Schwierigkeit der Angelegenheit,
2. den Umfang der Sache,
3. die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten,
4. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten,
5. mögliche weitere Aspekte aus der Besonderheit des Falles.

Würde man jetzt einen Fall bilden, in dem alle vorgenannten Aspekte durchschnittlicher Natur sind, würde der Anwalt die sogenannte „Mittelgebühr“ ansetzen können. Die Kosten für einen solchen durchschnittlichen Fall sähen dann beispielsweise so aus:

 

Grundgebühr: 165,00 EUR
Verfahrensgebühr vorbereitendes Verfahren: 140,00 EUR
Verfahrensgebühr erster Rechtszug vor dem Amtsgericht: 140,00 EUR
1 Tag Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht: 230,00 EUR.
Summe: 675,00 EUR

Hinzuzurechnen wäre dann noch die gesetzliche Mehrwertsteuer i.H.v. 19 %, Kosten für Fotokopien sowie Auslagen des Rechtsanwalts (Porto, Telekommunikations- und Reisekosten etc.). Verfahren vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht, Berufungen und andere Rechtsmittelverfahren sowie weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts haben eigene Gebühren. Deren Darstellung würde hier jedoch den Rahmen sprengen. Beachten Sie bitte: Die oben angestellten Berechnungen sind lediglich Beispiele! Sie sollen lediglich als Orientierung und Einführung in das Regelwerk des RVG dienen und sind auf keinen Fall als verbindlich zu verstehen! Die Berechnung eines jeden Einzelfalles kann erheblich von den oben angegeben Werten abweichen.

2. Andere Arten der Abrechnung

 

Häufig sind die vom Verteidiger zu bearbeitenden Rechtsfälle von einem Umfang und einer Schwierigkeit, dass selbst die höchsten ansetzbaren Gebühren des RVG nicht ausreichen, um den Verteidiger angemessen zu bezahlen. Denken Sie beispielsweise an umfangreiche Steuer- oder Wirtschaftssachen, bei denen alleine die Einarbeitung in den Sachverhalt mehrere Tage dauern kann. Ein Rechtsanwalt, der eine oder zwei Wochen Arbeit in einen solchen Fall investiert und am Ende die Gebühren des RVG abrechnet, wäre schnell ruiniert. Hier bietet es sich an, gemeinsam mit dem Mandanten den voraussichtlichen Aufwand des Verfahrens abzuschätzen und sodann eine angemessene Vergütung – pauschal oder nach Zeitaufwand – mit dem Mandanten zu vereinbaren. Merke: Ein Anwalt, der durch die Bearbeitung Ihres Mandats in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde, nützt Ihnen nichts!

3. Ihr spezieller Fall

 

Wie eingangs bereits erwähnt: Sprechen Sie die Frage der Kosten gerne offen an! Bevor Ihnen überhaupt Kosten entstehen, teilen wir Ihnen dies und die voraussichtliche Höhe der Kosten mit! Gerne treffen wir mit Ihnen eine für beide Seiten verbindliche Gebührenvereinbarung.